Die Affäre um Vorwürfe wegen sexueller Nötigung gegen einen hochrangigen Polizisten in Baden-Württemberg weitet sich aus. Weil Innenminister Thomas Strobl (CDU) ein Schreiben des Anwalts des beschuldigten Beamten an einen Journalisten weitergegeben hat, wird nun offiziell gegen ihn ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte am Mittwochabend mit, das Ermittlungsverfahren richte sich gegen den Journalisten und den Minister. Der Reporter wird verdächtigt, aus amtlichen Dokumenten des laufenden Verfahrens gegen den Polizisten zitiert zu haben. Strobl wiederum soll ihn dazu angestiftet haben.
Kretschmann stützt seinen Vertrauten beim Koalitionspartner
Die Opposition hatte den Innenressort-Chef schon Mittwochmittag zum Rücktritt aufgefordert. Dieser habe mit der Weitergabe des Schreibens Dienstgeheimnisse öffentlich gemacht, seine Fürsorgepflicht als Dienstherr verletzt und gegen den Datenschutz verstoßen, kritisierten SPD, FDP und AfD. Strobl hatte einen Rückzug abgelehnt und dazu gesagt: »Ich wüsste nicht, warum.« Es gehe ihm in dem Verfahren gegen den Beamten um »maximale Aufklärung und maximale Transparenz«. In dem Schreiben habe der Anwalt ihm ein persönliches Gespräch mit dem Beamten angeboten. »Solche Deals sind mit mir nicht zu machen.«
Er habe das Schreiben öffentlich gemacht, weil er befürchtete, dass die Gegenseite es an die Presse gibt, sagte Strobl. Dann hätte man erklären müssen, wie er darauf reagiert habe. »Das war ein vergiftetes Angebot.« Der CDU-Politiker bestritt, dass er sich mit der Weitergabe des Schreibens strafbar gemacht habe. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte ihm den Rücken gestärkt und erklärt: »Ich schätze Thomas Strobl sehr und er hat weiter mein volles Vertrauen.«
FDP stellt U-Ausschuss in Aussicht
Neben den Ermittlungen droht Strobl auch ein Untersuchungsausschuss im Landtag. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte der dpa: »Mit Rücksicht auf die Polizei sollte dieser Minister zurücktreten oder vom Ministerpräsidenten entfernt werden. Wenn dies unterbleibt, so hat die Opposition keine andere Wahl, als im Rahmen eines Untersuchungsausschusses seine weiteren Verfehlungen aufzudecken, bis sogar Herrn Kretschmann nichts mehr anderes übrig bleibt, als ihn zu entlassen.« Strobl entgegnete, er sehe einem U-Ausschuss gelassen entgegen.
Gewerkschaftschef verlangt von Strobl »schlüssige Erklärung«
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg forderte den Minister dringend auf, seine Beweggründe für die Weitergabe des Schreibens zu erläutern. »Für dieses Verhalten muss eine schlüssige Erklärung folgen«, sagte GdP-Landeschef Gundram Lottmann der dpa. Er selbst habe früher oft mit Disziplinarverfahren zu tun gehabt, doch nie habe er interne Informationen nach außen gegeben. »Deswegen kann ich die Motivationslage nicht nachvollziehen.«
Wenn man solche Informationen weitergebe, müsse das mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt sein. Die Landespolizei führe seit Anfang des Jahres eine Wertediskussion über Fehlerkultur und Transparenz. »Wenn der oberste Dienstherr entgegen diesen Grundsätzen handelt, muss man nachfragen, welche Grundsätze überhaupt gelten.« Wenn Strobl seine Vorbildrolle ausüben wolle, müsse er sein Handeln gut erklären.
Durfte der Minister das Schreiben weiterleiten?
Knackpunkt in dem Ermittlungsverfahren gegen Strobl wird nun voraussichtlich die Frage sein, inwieweit das öffentliche Interesse und Pressefreiheit in diesem Fall im Vordergrund stehen. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es: »Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.«
Ausgerechnet der beschuldige Beamte war für Wertekampagne zuständig
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit November wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den führenden Polizisten. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat mit seinen Vorstellungen sexueller Praktiken belästigt haben. Aus Kreisen des Innenausschusses hieß es, aus der Abschrift des Videochats, die den Abgeordneten vorliegt, gehe deutlich hervor, dass der Mann der Polizistin angeboten habe, ihr bei der Karriere zu helfen, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei.
Hier gehe es klar auch um Machtmissbrauch, hieß es. Was die Sache noch brisanter macht: Der Beamte war vor seiner Suspendierung bei der Landespolizei für die interne Wertekampagne gegen sexualisierte Gewalt zuständig.
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