Logo
Aktuell Land

Ermittlungen gegen EnBW-Mitarbeiter

Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft ermitteln gegen Mitarbeiter der EnBW. Es geht um die Frage, ob sie beim Stromhandel ihre Marktmacht ausgenutzt haben.

EnBW Logo
Ein Logo der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Foto: Uli Deck
Ein Logo der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW).
Foto: Uli Deck

Justiz und Aufsichtsbehörden prüfen, ob der Energieversorger EnBW Strom zu missbräuchlich überhöhten Preisen verkauft und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Der Verdacht richtet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim vom Dienstag gegen drei Beschuldigte, die nicht der Führungsebene angehörten. Es gehe um auffälliges Handelsverhalten zwischen Juni 2019 und Oktober 2021. »Der bisherige Schwerpunkt der Überprüfungen liegt im Jahr 2021.« Geschäftsräume des Karlsruher Konzerns und die Wohnsitze der Beschuldigten wurden durchsucht. Zuvor hatte die »Stuttgarter Zeitung« darüber berichtet.

Es geht bei den Vorwürfen um Regelenergie. Als solche wird Energie bezeichnet, die ein Netzbetreiber braucht, um unvorhergesehene Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen.

Eine EnBW-Sprecherin teilte mit, dass am 25. Januar dieses Jahres Geschäftsräume der EnBW durchsucht worden seien. »Die EnBW ist zuversichtlich, dass sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen werden und hat großes Interesse an einer vorbehaltlosen, umfassenden, absolut vollständigen und schnellen Klärung der Sachverhalte.«

Ausgangspunkt für die Durchsuchung waren nach Angaben der Sprecherin kurzfristige, hohe Preisschwankungen für Energie zur Netzstabilisierung (Regelenergie) im Markt, die aus Sicht der Behörden einer genaueren Untersuchung bedürften. »Der untersuchte Zeitraum betrifft das Jahr 2021 vor der Energiekrise.«

Das Bundeskartellamt erklärte, mit der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei »einen Energieversorger« durchsucht zu haben. Ein Sprecher teilte mit, Grundlage sei ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss gewesen, der einen Anfangsverdacht für einen Wettbewerbsrechtsverstoß voraussetze.

Eine Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Wettbewerbsrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten, betonte der Sprecher. »Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.«

In dem Ermittlungsverfahren seien umfangreiche Beweismittel, vor allem elektronische Daten, sichergestellt worden, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Die Bundesnetzagentur habe nach Vorermittlungen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Informationen zu Regelenergie

Bericht der »Stuttgarter Zeitung« (Bezahlschranke)

© dpa-infocom, dpa:230425-99-436707/4