Es war geprüft worden, ob der Bürgermeister ohne Einhaltung des notwendigen Verfahrens per Eilentscheidung Aufträge im Zusammenhang mit einer Website vergeben und dadurch Zahlungen in Höhe von bis zu 90.000 Euro veranlasst haben soll.
Das Vergabeverfahren entsprach zwar nicht den Vorgaben, so die Anklagebehörde. Der Verdacht eines Vermögensschadens bei der Kommune habe sich aber nicht bestätigt und es habe auch keinen persönlichen Vorteil für Kopf gegeben. Mit der gleichen Begründung wurden den Angaben zufolge auch die Ermittlungen gegen die Stellvertreterin des Bürgermeisters eingestellt.
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