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Erkrankung nach Corona-Impfung: Klägerin will Schadenersatz

Eine Frau lässt sich im Frühjahr 2021 mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca impfen. Kurz darauf erkrankt sie schwer und verliert einen Teil ihres Darms. Trägt der Hersteller des Impfstoffs dafür Verantwortung?

Corona-Impfung
Eine Arzthelferin hält eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer in der Hand. Foto: Lennart Preiss/DPA
Eine Arzthelferin hält eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer in der Hand.
Foto: Lennart Preiss/DPA

Weil sie nach einer Corona-Impfung schwer erkrankt ist und nach eigenen Angaben bis heute an den Folgen leidet, hat eine 32-Jährige aus Bayern den Impfstoffhersteller Astrazeneca verklagt. Nachdem das Landgericht Hof die Schadenersatzklage der Frau Anfang Januar abgelehnt hatte, begann am Montag die Verhandlung der Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.

Die Anwälte von Astrazeneca schlossen am Montag einen Vergleich mit der Klägerin aus. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.

Da die Klägerin in der IT-Abteilung der Diakonie arbeitete, konnte sie im Frühjahr 2021 priorisiert geimpft werden. Im Nachhinein nehme sie es so wahr, dass zumindest unterschwellig Druck ausgeübt worden sei, die Impfung auch wahrzunehmen, sagte die Frau. Mit dem Wissen von heute hätte sich nicht mit dem Corona-Impfstoff impfen lassen.

Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Stoff in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren.

Aus Sicht des Anwalts der Frau informierte der Impfstoffhersteller zum Zeitpunkt der Impfung der Klägerin falsch über mögliche mögliche Nebenwirkungen. Der Impfstoff hätte mit diesem Wissen nicht zugelassen werden dürfen, sagte er. Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Zu Beginn des Berufungsverfahrens beantragte der Anwalt der Klägerin zudem, den Hersteller zur Auskunft über alle Nebenwirkungen und negativen Folgen einer Impfung mit seinem Corona-Impfstoff zu verpflichten.

Die Anwälte von Astrazeneca wiesen diese Forderungen am Montag zurück und verwiesen auf das Urteil der ersten Instanz. Vor der Verhandlung hatte eine Sprecherin von Astrazeneca zudem mitgeteilt: »Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben.« Die Patientensicherheit habe höchste Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen zu gewährleisten. »Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.«

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Es handele sich um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent Wirksamkeit einer doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen.

Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher hätte Astrazeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem schloss das Gericht aus, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung abgelehnt hätte.

An bayerischen Gerichten sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt, auch bundesweit nicht.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts

Robert Koch-Institut zur Sicherheit von Impfstoffen

Arzneimittelrecht - Haftung bei Schäden

Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zu den 20 häufigsten Einwänden gegen das Impfen

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© dpa-infocom, dpa:230702-99-260810/7