»In Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich beschlossen, dass ich für die Verhandlung nicht in die Türkei reisen werde«, sagte er der dpa am Montag. Sein Anwalt werde beantragen, dass er seine Verteidigung im Ausland, also in Deutschland, vorbringen könne.
Kilic (52), der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, gehörte von 2009 bis 2013 dem Bundestag an und arbeitet heute als Anwalt in Heidelberg. Er ist aber weiter politisch aktiv, unter anderem als Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht der Grünen in Baden-Württemberg.
Er sei »gar nicht hoffnungsfroh«, was den Ausgang des Prozesses angehe, sagte Kilic. »Ich glaube nicht, dass ich in der Türkei freigesprochen werden kann.« Wenn nötig, werde er bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Der Ausgang des Prozesses könne auch seine Zulassung als Anwalt in der Türkei und in Deutschland betreffen.
Die Zahl der Klagen wegen Präsidentenbeleidigung hat Anwälten zufolge stark zugenommen, seit Erdogan Präsident sei.
Reisehinweise des Auswärtigen Amts für die Türkei
Interview mit Kilic in der ABC Gazetesi (türkisch)