Mehr als drei Jahre nach dem Einsturz der denkmalgeschützten Mauer in Wertheim beschäftigt die Richter die Frage, ob dieser hätte verhindert werden können. In dem lange schwelenden Zivilrechtsstreit geht es um Schadenersatzfragen.
Im Dezember 2019 war die Stützmauer teilweise eingestürzt. Menschen wurden nicht verletzt. Die acht Meter hohe Mauer an einem Fußweg war zuvor nach Regengüssen von einer Fachfirma überprüft worden. Diese hatte keine Gefährdung gesehen, die eine Absperrung notwendig gemacht hätte.
Geklagt hat der Mauereigentümer. Er fordert eine Entschädigung von 150.000 Euro. Die Fachfirma für Natursteinstützbauten bezweifelt nach Angaben des Gerichts hingegen, dass der Kläger tatsächlich auch der Eigentümer der Mauer ist.
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