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EnBW erhält Rückbaugenehmigung für AKW Neckarwestheim 2

Während das Atomkraftwerk (AKW) Neckarwestheim 2 noch knapp anderthalb Wochen Strom liefern soll, haben die Behörden dem Betreiber EnBW schon die Genehmigung zum Rückbau erteilt. Für die endgültige Abschaltung habe das aber keine Bedeutung, teilte der Karlsruher Versorger am Mittwoch mit. »Die Abschaltung spätestens am 15. April 2023 ist gesetzlich vorgeschrieben und bedarf keiner Genehmigung.« Die EnBW ist der erste Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland, für dessen Meiler alle Rückbaugenehmigungen vorliegen.

Atomkraftwerk Neckarwestheim
Das Atomkraftwerkwerk Neckarwestheim. Foto: Bernd Weißbrod
Das Atomkraftwerkwerk Neckarwestheim.
Foto: Bernd Weißbrod

Block 2 in Neckarwestheim (Landkreis Heilbronn) ist das jüngste Atomkraftwerk in Deutschland. Bis zur Abschaltung wird der 1989 ans Netz gegangene Meiler nach früheren Angaben rund 375 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt haben. Er habe etwa ein Sechstel des jährlichen Strombedarfs in Baden-Württemberg gedeckt.

Der drittgrößte deutsche Energieversorger konzentriert sich seit dem 2011 beschlossenen Atomausstieg auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Vier seiner fünf AKW sind im Rückbau, auch Block 1 in Neckarwestheim.

»Unser Masterplan für den Rückbau, den wir vor über zehn Jahren festgelegt haben, soll unter anderem den sicheren und zügigen Rückbau unserer Kernkraftwerke gewährleisten«, erklärte der Geschäftsführer der EnBW-Kernkraftsparte, Jörg Michels, laut Mitteilung nach Erhalt der Genehmigung durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Der Rückbau im atomrechtlichen Rahmen soll 10 bis 15 Jahre dauern.

»Den nun beginnenden Rückbau wird das Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde intensiv und eng begleiten«, erklärte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Der Antrag sei mit Hilfe von Sachverständigen umfassend und gründlich geprüft worden, hieß es in der Mitteilung. »Dabei wurden auch die mehr als 700 eingebrachten Einwendungen intensiv geprüft, die seitens der Öffentlichkeit ins Verfahren eingebracht worden waren.«

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© dpa-infocom, dpa:230405-99-222252/2