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Eltern klagen in Karlsruhe gegen Masern-Impfpflicht

Sie sind nicht generell gegen Impfen. Doch gegen staatlichen Zwang. Familien mit Kleinkindern wollen die neue Masern-Impfpflicht in Karlsruhe überprüfen lassen. Gleich mehrere Rechte seien verletzt.

Markierung in einem Impfpass
Markierung in einem Impfpass. Foto: Marius Becker/dpa/Archivbild
Markierung in einem Impfpass. Foto: Marius Becker/dpa/Archivbild

KARLSRUHE. Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern wollen heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht einreichen. Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr zulasse. Die Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge und die Verfassungsbeschwerden entscheidet, ist noch nicht absehbar.

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt von diesem Sonntag an (1. März) Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. (dpa)