Nach der Rückkehr zu Frankreich wurden in der Grenzregion etliche deutsche juristische und soziale Regelungen beibehalten, weil die Bevölkerung und die Politiker daran hingen. Dazu gehört auch die Feiertagsregelung. Diese Abmachung von 1924 ist bis heute in einem Lokalrecht für Elsass und Mosel verankert. Durch die Anordnung zur Mehrarbeit für Beamte, die Premierminister Jean Castex kürzlich bekräftigte, werde das Lokalrecht missachtet, wettern Politiker. »Wer das Lokalrecht angreift, greift den Kern des Elsass an, seine tiefen Wurzeln«, schrieben 14 konservative Parlamentsabgeordnete, die einen Angriff auf die Sonderregelungen wittern.
Es gehe nur um 14 Stunden Mehrarbeit, es sei unehrlich, die Elsässer zu beunruhigen, argumentierte Sozial- und Gesundheitsministerin Brigitte Klinkert am Mittwoch. Unter dem Strich seien dies drei Minuten pro Tag. Der Gewerkschaftsbund CGT vor Ort will das aber nicht durchgehen lassen. »Die zwei Feiertage werden zwar nicht abgeschafft, aber die Beamten verlieren dennoch Freizeitanspruch«, sagte CGT-Generalsekretär Laurent Feisthauer dem Sender France 3. »Sie sind die Verlierer mit diesem Gesetz, denn sie müssen das Jahr über mehr arbeiten, um die Feiertage zu kompensieren.«
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