»Es ist ein großer Schritt in Richtung einer digitalen und bürgerfreundlichen Justiz«, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). »Akten müssen nicht mehr in Papierform hin- und her gesandt werden, die vollelektronische Aktenführung beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung.«
Alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden werden ab dem Jahr 2026 bundesweit zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.
© dpa-infocom, dpa:231204-99-176014/3