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Eisenmann will Vollverschleierung an Schulen verbieten

Ein Gericht in Hamburg erlaubt einer Schülern, voll verschleiert am Unterricht teilzunehmen. Nun wollen mehrere Bundesländer ihre Schulgesetze ändern. Auch im Südwesten sollen Gesichtsschleier aus den Klassenzimmern verbannt werden.

Susanne Eisenmann (CDU)
Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg, nimmt an einer Podiumsdiskussion teil. Foto: Tom Weller/dpa
Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg, nimmt an einer Podiumsdiskussion teil. Foto: Tom Weller/dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) will die Vollverschleierung an Schulen im Land verbieten lassen. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Hamburg mache deutlich, dass man aus Gründen der Rechtssicherheit für ein Verbot eine gesetzliche Grundlage benötige. »Aus diesem Grund wollen wir zügig unser Schulgesetz anpassen«, sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.

»Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen - und zwar an unseren Schulen ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können. Wir dulden keine Vollverschleierung an unseren Schulen«, sagte Eisenmann. Schulen seien Orte des Miteinanders und der Begegnung. »Der Unterricht dort basiert auf einer offenen Kommunikation, die sich auch in Gestik und Mimik ausdrückt. Ein verhülltes Gesicht verhindert diese offene Kommunikation. Das Tragen von Nikabs an unseren Schulen lehne ich entschieden ab, weshalb wir nun zügig eine gesetzliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot schaffen werden.«

Bislang sei das baden-württembergische Kultusministerium der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 gefolgt, wonach die Gesichtsverschleierung ein objektives Unterrichtshemmnis darstelle und damit das Tragen untersagt werden könne. Das Gericht habe demnach ausgeführt, dass die offene Kommunikation nicht nur auf dem gesprochenen Wort beruht, sondern auch auf nonverbale Elemente wie Mimik und Gestik angewiesen ist, die zum großen Teil unbewusst ausgedrückt und wahrgenommen werden.

Auch wenn es sich deutschlandweit nur um einzelne Fälle handle, zeige die aktuelle Situation in Hamburg die Notwendigkeit einer »rechtlich wasserdichten Regelung«, um ein Verbot im Ernstfall durchzusetzen, hieß es aus dem Kultusministerium.

Die Südwest-Grünen kritisierten den Vorstoß Eisenmanns als Scheindebatte. Zwar lehne man Burka und Nikab als Unterdrückungssymbole ab, teilten die Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand mit. Aber die Fallzahlen seien nahe null. »Frau Eisenmann muss sich wiederholt den Vorwurf gefallen lassen, sich im Bildungsbereich mit Nischenthemen zu beschäftigen, um von ihren wahren Problemen abzulenken«, betonten Detzer und Hildenbrand. »Die CDU-Kandidatin kann der Versuchung nicht widerstehen, Themen nachzulaufen, die letztlich nur die Rechten stärken. Die CDU zeigt zum wiederholten Male, dass sie nicht in der Lage ist, sich vom rechten Rand des politischen Spektrums abzugrenzen.«

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte zuvor das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet. Nun wollen Hamburg und auch Schleswig-Holstein die Schulgesetze ändern, um Gesichtsschleier aus den Klassenzimmern zu verbannen.

Die Hamburger Jugendliche besucht laut Medienberichten eine Berufsschule in Hamburg. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.

Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür zu sorgen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage, entschied das Oberverwaltungsgericht nun. »Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen«, hieß es.