Den Sieg bei der OB-Wahl der 23.000-Einwohner-Stadt im Kreis Biberach hatte mit nur sieben Stimmen Vorsprung am 24. April der SPD-Politiker Ingo Bergmann errungen. Wiest war auf dem zweiten Platz gelandet und hatte in der Folge mehrere Unregelmäßigkeiten bei der Wahl bemängelt und deshalb beim Regierungspräsidium Tübingen Einspruch gegen die Wahl erhoben. Die Behörde hat den Einspruch in der vorigen Woche zurückgewiesen.
Es sei nicht zu beanstanden, dass sich der Gemeindewahlausschuss gegen eine neue Auszählung entschieden habe, hieß es zur Begründung. Auch für die Anordnung einer Neuauszählung gebe es keinen rechtlichen Grund. Zudem wurde aus Sicht der Behörde weder das Ergebnis falsch festgestellt, noch seien wesentliche Vorschriften bei der Wahl verletzt worden, hatte ein Sprecher mitgeteilt.
Die Anwälte Wiests wollen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung nun vor allem klären, ob die Stadt gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz verstoßen hat. Denn der Gemeindewahlausschuss habe sich für circa zehn Minuten der Öffentlichkeit entzogen und geheim beraten, wie es in dem Schreiben der Anwälte des Politikers heißt. Es könne zudem nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass eine Neuauszählung bei diesem immens knappen Stimmergebnis zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, heißt es darin. Zuerst hatte der Südwestrundfunk über die geplante Klage Wiests berichtet.
© dpa-infocom, dpa:220531-99-500461/3