STUTTGART. Ein Problem sei, dass strittige Fragen zwar zentral geklärt würden, Verbraucher aber in einem zweiten Schritt ihre konkreten Ansprüche individuell geltend machen müssten, sagte Peter Küspert, Präsident des OLG München, in Stuttgart. Dort tagten die OLG-Präsidenten sowie die des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs.
Gedacht ist das Klageinstrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erlitten haben - etwa bei unerlaubten Strompreiserhöhungen und unzulässigen Bankgebühren. Zunächst sollen Verbraucherschutzverbände die juristische Auseinandersetzung übernehmen. Bislang landen solche Fälle oft nicht vor Gericht, weil es für den einzelnen aufwendig und riskant ist, in einen juristischen Streit mit großen Konzernen einzusteigen. Das soll sich nun ändern.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte versprochen, dass die »Einer-für-alle-Klage« noch in diesem Jahr komme, damit auch Geschädigte des VW-Skandals davon profitieren könnten.