Für den Prozess in Sigmaringen wurden zunächst vier Verhandlungstage bis 10. Juli angesetzt. Eine 72-Jährige wurde am Abend des 30. Mai 2017 unvermittelt auf einem Fußweg von einem Hund der Rasse Kangal angefallen und mehrfach in Kopf und Hals gebissen. Ein Notarzt konnte ihr nicht mehr helfen. Das Tier wurde von der Polizei erschossen. Der Hund hatte sich losgerissen - die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Halsband zu schwach war und das Grundstück nicht für die Haltung eines Kangal geeignet war.
Strafrechtlich relevante Vorfälle mit Hunden nehmen in Baden-Württemberg seit Jahren offenbar zu. 2017 wurden 1433 Menschen von Hunden verletzt, wie das Landeskriminalamt in Stuttgart mitteilte. Das entspricht einem Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Wert von 2013, als 1189 Opfer gezählt wurden. Immer handelte es sich um Körperverletzung, manchmal kamen weitere Vorwürfe hinzu. Bundesweit werden die Vorfälle mit Hunden nach Angaben einer Sprecherin des Bundeskriminalamtes nicht erfasst.
Die Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord forderte nach Berichten der »Heilbronner Stimme« und des »Mannheimer Morgens« (Dienstag) strengere Vorgaben. »Wir brauchen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter«, sagte Stubenbord den Zeitungen. Anders als in anderen Bundesländern seien in Baden-Württemberg solche Nachweise laut Polizeiverordnung nur bei gefährlichen Hunden wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier nötig. »In Niedersachsen muss der Sachkundenachweis von jedem Hundehalter erworben werden, in Nordrhein-Westfalen bei der Haltung von Hunden ab 20 Kilogramm oder ab einer Höhe von 40 Zentimetern.«
»Die Gefährlichkeit von Hunden hängt nicht von der Rasse ab, sondern von Haltung, Zucht und davon, ob der Hund ordentlich sozialisiert ist«, sagte die Abteilungsleiterin für gesetzliche Vorgaben beim Verband für das Deutsche Hundewesen, Birgit Büttner. Aus Sicht des Verbands sei die Haltung von Hunden ausreichend reglementiert - die Einhaltung der Vorgaben müsse aber besser kontrolliert werden. »Wenn ein Hund auffällig geworden ist, müssen die Veterinärämter nachhaken«, sagte Büttner.
Einen verpflichtenden Hundeführerschein lehne der Verband ab. »Wir wollen Halter, die sachkundig sind, das sollte auf freiwilliger Basis gefördert werden«, so Büttner. Sonst sei zu befürchten, dass beispielsweise Senioren, die einer entsprechenden Prüfung nicht mehr gewachsen wären, keine Hunde mehr halten dürfen. (dpa)