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Ehemann schweigt vor Gericht zur Frauenleiche im Kofferraum

Er soll seine Ehefrau aus Habgier mit einem Hammer erschlagen und die Leiche in einem Kofferraum versteckt haben: Zum Auftakt des Mordprozesses am Heidelberger Landgericht hat sich der 66-jährige Angeklagte am Montag nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Er habe nur Angaben zur Person gemacht.

Mordprozess gegen 66-Jährigen
Der Schriftzug »Justiz Heidelberg« ist an der Fassade des Landgerichts angebracht. Foto: Uwe Anspach
Der Schriftzug »Justiz Heidelberg« ist an der Fassade des Landgerichts angebracht.
Foto: Uwe Anspach

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen Mord vor. Aus ihrer Sicht wollte der Angeklagte an die Hinterbliebenenrente seiner Frau kommen. Dem Mann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden erwachsenen Kinder des Paares sind in dem Prozess Nebenkläger.

Der Fall hatte im vergangenen Sommer in der Region Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) viel Aufsehen erregt, weil das Auto samt Leichnam der 64-Jährigen in einem Gewerbegebiet entdeckt worden war. Den Tatverdächtigen nahm die Polizei knapp einen Monat später fest.

Die Staatsanwaltschaft geht nach früheren Angaben davon aus, dass der Mann im Juni seine Ehefrau zu Hause überraschend angegriffen und vermutlich mit einem Hammer erschlagen hat. Er habe ihr mutmaßlich mit einem einzigen wuchtigen Schlag auf den Kopf so schwere Verletzungen zugefügt, dass die 64-Jährige kurz darauf starb.

Dann soll der Beschuldigte die Tote in den Kofferraum ihres Autos gelegt haben, zu einem Parkplatz am Rande des Gewerbegebiets gefahren sein und den Wagen dort abgestellt haben. Aus Sicht der Anklage ging der Mann heimtückisch vor. Die Polizei hatte zur Aufklärung eine Sonderkommission mit 69 Ermittlern und Ermittlerinnen gebildet. Sie erhielt rund 70 Hinweise aus der Bevölkerung.

Das Schwurgericht am Landgericht hat sechs Fortsetzungstermine geplant. Es könnte demnach Anfang März ein Urteil sprechen. Bis dahin will es zahlreiche Zeugen und einen Sachverständigen hören.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage

© dpa-infocom, dpa:230115-99-229021/4