Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten zwischen Anfang April 2020 und Mitte Februar 2022 in Baden-Württemberg (Hemsbach, Ladenburg, Calw, Lichtenstein und Weinheim), Bayern (fünf Fälle), Hessen (acht), Rheinland-Pfalz (drei), in Nordrhein-Westfalen (zwei) und jeweils in einem Fall in Thüringen und Sachsen ihr Unwesen getrieben. Zum Teil sei den Opfern auch der gesamte Geldbeutel gestohlen worden. Die Angeklagten bezahlten laut Staatsanwaltschaft Einkäufe - teilweise verbunden mit Geldabhebungen - und bedienten sich in mehr als 45 Fällen an fremdem Bargeld aus dem Automaten. Der Vorwurf lautet Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs in zahlreichen Fällen.
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