Der Anklage nach waren der mutmaßliche Haupttäter und sein Begleiter am Pfingstmontag mit zwei American Staffordshire Terrier auf freiem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) unterwegs. Die Tiere hatten sie weder mit Maulkörben noch Leinen gesichert, was nicht erlaubt ist.
Weil sie sich von einem jugendlichen Radfahrer provoziert gefühlt haben sollen, ließen sie den Vorwürfen zufolge die Hunde auf ihn los. Diese attackierten den damals 15-Jährigen und verletzten ihn schwer. Unter anderem wurden ihm Teile der Nase und Ohrmuschel abgerissen.
Der Hauptangeklagte, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war, hatte zu Prozessbeginn angegeben, im Umgang mit den Kampfhunden leichtsinnig gewesen zu sein. Die Verteidigung plädierte nun dafür, ihn zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung zu verurteilen. Sein Bruder und Hundehalter, der den beiden anderen Angeklagten die Kampfhunde zum Spazierengehen überlassen hatte, soll nach Ansicht der Verteidigung wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr bekommen, sein Begleiter soll freigesprochen werden. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.