Der Angeklagte im Prozess um den Mord an seinem eigenen Vater und dessen Partnerin in Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) hat vor dem Landgericht Memmingen die Tötung eingeräumt. In einer am Donnerstag durch seinen Verteidiger verlesenen Erklärung erläuterte der 38-Jährige laut Gerichtsmitteilung, es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der Vater und dessen Partnerin getötet wurden. Der Tod der beiden sei aber nicht sein Ziel gewesen. Seine Ehefrau habe vor dem Haus gewartet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten und seiner 33 Jahre alten Ehefrau hingegen vor, den in der Nähe wohnenden Vater und dessen Ehefrau gemeinschaftlich aus Habgier umgebracht zu haben. Die beiden sollen demnach die 55-Jährige erstochen und den 70-Jährigen erstickt haben. Damit hätten sie verhindern wollen, dass der Vater die Schenkung eines Hauses an seinen Sohn rückabwickeln lässt, lautet der Vorwurf der Anklage. Außerdem hätten sie auf das Erbe der beiden Opfer spekuliert.
Der Angeklagte gab nun in der Erklärung an, er sei in der Tatnacht - die Nacht zum 22. April vergangenen Jahres - über ein gekipptes Fenster in das Haus des Vaters eingestiegen. Er habe dem Vater wegen eines Zerwürfnisses eine Schusswaffe »unterschieben« wollen, um ihn dann bei der Polizei anzuzeigen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Für den Fall, dass sein Vater ihn überraschen sollte, habe er ein Messer aus der väterlichen Küche mitgenommen. Da aber habe ihn die Partnerin seines Vaters überrascht.
Mit ihr und dem nun aufgewachten Vater sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf die beiden Opfer unter anderem auch durch Stiche mit dem Messer getötet wurden. Er habe niemanden töten wollen betonte der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers in der Erklärung. Er habe zwischendrin die Augen geschlossen und sei erschrocken als die Frau des Vaters blutete. Er habe sich dann entschlossen, die Tat wie einen gemeinsamen Selbstmord aussehen zu lassen, ließ der 38-Jährige weiter über seinen Anwalt wissen. Anschließend habe er den Tatort zusammen mit seiner Ehefrau verlassen, die jedoch vor dem Haus gewartet habe.
An einem Suizid hatten die Ermittler früh Zweifel. Das Ehepaar und ein dritter Beschuldigter waren im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Der dritte Tatverdächtige aus Albstadt in Baden-Württemberg (Zollernalbkreis) wurde wegen Beihilfe angeklagt. Er soll nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft die Bluttat unterstützt und für ein Alibi gesorgt haben. Außerdem soll er während der Tat auf das Kleinkind der beiden aufgepasst haben.
Es habe sich bei den Angaben des Angeklagten um eine sogenannte geschlossene Erklärung gehandelt, erläuterte das Gericht. Das bedeute, dass der Angeklagte keine Fragen des Gerichts oder Verfahrensbeteiligter beantworten werde. Bisher waren noch mehrere Verhandlungstage bis in den Mai angesetzt. Zunächst war unklar, wie es weitergehen sollte.
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