STUTTGART. Seit Montag gelten auch in Baden-Württemberg Sonderregeln für digitale Arztbesuche. Medizinische Behandlungen können nun nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Stuttgart auch per Videoschalte stattfinden. Wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte, hat der gemeinsamen Bundesausschuss als zuständiges Gremium die entsprechende Entscheidung getroffen, die bundesweit gilt.
In einer Mitteilung heißt es dazu, das Gebot der Stunde sei es nun, unnötige persönliche Kontakte in allen Bereichen zu vermeiden. »Wir müssen jene notwendigen Anstrengungen und Maßnahmen ergreifen, die das Infektionsrisiko verringern, ohne dass kranke Menschen auf wichtige Behandlungen verzichten müssen.« Seit Montag (2. November) gelten auch in Baden-Württemberg neue Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen, um Corona-Infektionsrisiken zu verringern. (dpa)