STUTTGART. Bislang seien seit Anfang des Jahres 53 Bußgeldbescheide erteilt worden, sagte eine Sprecherin der Stadt am Donnerstag auf Anfrage. Nur 17 davon seien aber bereits rechtskräftig. Die Differenz kommt zustande, weil einige der Halter Ausnahmegenehmigungen vorlegen konnten. Rund 420 Verstöße werden derzeit noch überprüft. Das heißt beispielsweise, dass der Halter noch ermittelt wird.
Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter dürfen seit 1. Januar 2019 nicht mehr in die Stadt fahren. Von Montag (1. April) an gilt das Fahrverbot auch für Anwohner. Sie profitierten bislang von einer Übergangsfrist. Zuzüglich Gebühren und Auslagen kostet ein Verstoß 108,50 Euro.
Seit Anfang Februar wird das Einfahrverbot in die Landeshauptstadt im Zuge der normalen Kontrollen von Stadt und Polizei überwacht. Extra-Kontrollen gibt es nicht. Während sich das Ordnungsamt um die parkenden Autos kümmert, überprüft die Polizei den fließenden Verkehr. Insgesamt haben Stadt und Polizei fast 50 000 Autos kontrolliert. Das waren rund 17 200 parkende Autos und 31 260 Fahrzeuge im fließenden Verkehr - wobei hier der Großteil bei Geschwindigkeitskontrollen überprüft wurde. (dpa)