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Aktuell Pandemie

Diese Corona-Regeln entfallen im Land in ein paar Tagen

Baden-Württemberg ändert Corona-Verordnung. Regelungen treten am 31. Januar in Kraft.  Maskenpflicht entfällt unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen.

Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen entfällt Ende Januar. Foto: Roberto Pfeil
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen entfällt Ende Januar.
Foto: Roberto Pfeil

STUTTGART. Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag (24. Januar) einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.

»Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie«, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart. »Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.« 

Grundsätzlich gab es zuletzt nur noch wenige Corona-Einschränkungen durch das Land. Baden-Württemberg hatte beispielsweise als eines der ersten Bundesländer schon vergangenes Jahr im November die Isolationspflicht gelockert. Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter. 

Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten. (pm)