»Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt«, erklärte Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. »Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt.« Es sei nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen habe. »Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche ,stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein«, sagte Späth.
Noch kein Urteil ist im Verfahren des DFB-Kontrollausschusses gegen den Freiburger Trainer Christian Streich gefällt worden. Der Chefcoach hatte sich bei dem Platzverweis für Petersen derart aufgeregt, dass er nur mit Mühe von seinen Assistenten zurückgehalten werden konnte und auf die Tribüne verbannt wurde.