STUTTGART. Im Fall der gekippten EU-US-Datenschutzvereinbarung »Privacy Shield« hält der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink Bußgelder gegen deutsche Unternehmen für möglich. Die Aufsichtsbehörden versuchten derzeit, einen Ausweg aus einer »nahezu unlösbaren Situation« zu finden, sagte Brink dem »Handelsblatt« (Freitag). Andernfalls müsse jedes deutsche Unternehmen geprüft und mit Bußgeld belegt werden, wenn es seine Infrastruktur auf US-Datenverarbeiter aufgebaut habe.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte »Privacy Shield« Mitte Juli für nichtig erklärt. Darin wurde geregelt, dass Unternehmen personenbezogene Daten unter bestimmten Schutzvorkehrungen von EU-Ländern in die USA übermitteln dürfen. Daten werden häufig in den USA gespeichert - selbst wenn man es mit Firmen aus Europa zu tun hat. Diese greifen oft auf Cloud-Dienste in den USA wie Amazon AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud zurück.
Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil vor allem damit, dass Überwachungsbefugnisse der US-Behörden zu umfangreich seien. Aus ähnlichen Gründen hatte der EuGH 2015 bereits die Vorgängerregelung »Safe Harbor« gekippt. (dpa)