STUTTGART. Wer ist für das ikonenhafte Design des Porsche 911 verantwortlich? Darüber berät seit Dienstag das Landgericht Stuttgart. Die Tochter des ehemaligen Chefdesigners Erwin Komenda, Ingrid Steineck, fordert, das Urheberrecht für das Design des berühmten Sportwagens und des Vorgänger-Modell 356 ihrem Vater zuzusprechen und hat deshalb Porsche verklagt. (AZ 17 O 1324/17)
Der Autobauer bestritt vor dem Landgericht am Dienstag, dass Komenda für das Aussehen des 911er hauptverantwortlich war. Die ersten Entwürfe für die Porsche-Sportwagen würden nicht von Komenda stammen. Der Konzern schreibt das Design der Sportwagen maßgeblich den Nachfahren des Firmengründers Ferdinand Porsche zu. Einen Vergleich lehnte der Anwalt des Autobauers zunächst ab, man habe Komendas Anteil an den Sportwagen bereits ausreichend gewürdigt.
Das Gericht muss in dem Fall mehrere Fragen klären: Wie viel vom Porsche 356 steckt im Porsche 911? Stellen die beiden Porsche-Modelle eine überdurchschnittliche Design-Leistung dar? Ist der »Ur-911er« noch in den heutigen Modellen erkennbar? Und vor allem: Wer ist hauptverantwortlich für das Design beider Autos?
Die Entscheidung könnte die grundsätzliche Frage klären, ob Auto-Designer einen Urheberrechtsanspruch auf die von ihnen geschaffenen Modelle haben. Die Klage könnte auch deshalb letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen. Im konkreten Fall geht es zudem um einen Nachzahlungsanspruch der Familie Steinecke von bis zu 20 Millionen Euro. Das Gericht will bis zum 7. Juni entscheiden, ob es in die Beweisaufnahme geht oder die Klage abweist. (dpa)