Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs von Gegnern der Corona-Politik am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen in die Wege geleitet. An dem Tag versuchten laut Polizei rund 60 Demonstranten, zum Sigmaringer Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Am Montag (14. Februar) liefen rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbei und pfiffen mit Trillerpfeifen.
Das Landratsamt Sigmaringen erließ am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten. (3Ds 267s 2015/22)
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