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Demo nahe Kretschmanns Haus: Angeklagter fehlt vor Gericht

Im beschleunigten Verfahren wegen einer nicht angemeldeten Versammlung in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist der Angeklagte am Montag nicht vor Gericht erschienen. Der 52-Jährige habe sich am selben Tag per Brief gemeldet und angegeben erkrankt zu sein, sagte Kristina Selig, Richterin am Amtsgericht Sigmaringen. Sie verhängte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro - insgesamt also 30.000 Euro. Ein neuer Verhandlungstermin werde gegebenenfalls anberaumt, sollte der Angeklagte Einspruch einlegen.

Amtsgericht
Der Schriftzug »Amtsgericht« ist auf einem Schild am Eingangsbereich des Gerichts zu sehen. Foto: Silas Stein
Der Schriftzug »Amtsgericht« ist auf einem Schild am Eingangsbereich des Gerichts zu sehen.
Foto: Silas Stein

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs von Gegnern der Corona-Politik am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen in die Wege geleitet. An dem Tag versuchten laut Polizei rund 60 Demonstranten, zum Sigmaringer Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Am Montag (14. Februar) liefen rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbei und pfiffen mit Trillerpfeifen.

Das Landratsamt Sigmaringen erließ am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten. (3Ds 267s 2015/22)

Allgemeinverfügung

© dpa-infocom, dpa:220220-99-218023/5