Mit Vorschlägen zum sparsamen Flächenverbrauch und möglichen Änderungen beim Baurecht ist der Präsident der baden-württembergische Architektenkammer auf offene Ohren gestoßen. Markus Müller hatte der »Heilbronner Stimme« und dem »Südkurier« (Donnerstag) gesagt: »Wir müssen so sparsam sein wie möglich.« Im Außenbereich nehme man Bauern fruchtbarste Lössböden weg, in Heilbronn wichtige Anbaugebiete für Wein oder am Bodensee für Obst. Man müsse überlegen, wo man aufstocken oder noch sehr viel dichter bauen könne. Wenn das nicht ausreiche, müsse unter Einbeziehung aller Aspekte über zusätzliche Flächenausweisungen diskutiert werden.
»Die Vorschläge der Architektenkammer sind absolut richtig«, erklärte der Landesvorsitzende des Naturschutzbunds (Nabu), Johannes Enssle, am Donnerstag. »Wenn wir beim Flächenverbrauch weiter so aasen wie bisher, fahren wir die Sache gegen die Wand. Dann fehlen uns in Zukunft fruchtbare Böden für die Ernährung und Rückzugsräume für die Natur.« Klimaangepasst und generationengerecht Bauen heiße, verdichtet zu bauen. »Das spart Kosten und schont die Umwelt.«
Mehr als 20 Organisation sammeln Unterschriften für einen Volksantrag, um dem Flächenverbrauch von mehr als acht Fußballfeldern pro Tag in Baden-Württemberg etwas entgegenzusetzen. »Es geht darum, Arbeit, Wohnen, Mobilität sowie Räume für Erholung und Natur zusammenzudenken«, erklärte Enssle. Mit dem Volksantrag »Ländle leben lassen« wollten die Initiatoren Druck auf die Landesregierung machen, damit sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag auch wirklich umsetzt, den Flächenverbrauch bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren.
Angesichts der Wohnungsnot hatte Kammerpräsident Müller zudem vom Bund Änderungen beim Baurecht gefordert. Er sagte den Zeitungen, die Rechtskraft von Bebauungsplänen müsse dringend befristet werden. Kenntnisse etwa über quartiersorientierte Wohnkonzepte und umwelt- oder immissionsschutzrechtliche Vorschriften veränderten sich. Im Bebauungsplan gelte das Recht zum Zeitpunkt der Planaufstellungen. Diese würden aber den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht.
Aus Sicht des Städtetags Baden-Württemberg kann man über eine Geltungsbegrenzung für Bebauungspläne diskutieren. »Denn ist das von einem Bebauungsplan erfasste Gebiet weitgehend bebaut, ergeben sich die im Bebauungsplan geregelten Vorgaben im Wesentlichen bereits aus dem gesetzlichen Kriterium des «Sich-Einfügens»«, erklärte eine Sprecherin. Ob eine solche Begrenzung in allen Fällen passt, müsste geprüft werden. »Ein weiterer Weg zum Ziel könnte eine deutliche Entbürokratisierung des Verfahrens zur Änderung eines bestehenden Bebauungsplans sein.« Auch hier sei der Gesetzgeber gefragt.
Initiative »Ländle leben lassen«
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