STUTTGART. »Wir raten den Empfängern, dieses Fax grundsätzlich zu ignorieren«, sagte Behördensprecher Wolfram Barner am Donnerstag in Stuttgart. Adressaten der Faxe werden demnach aufgefordert, bis zum 9. Oktober ein Formular auszufüllen und an die Datenschutzauskunft-Zentrale zu faxen, um die neue Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Auf der Internetseite des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg wird mit einem Link auf eine entsprechende Warnung des Thüringer Landesbeauftragten hingewiesen. Demnach erklären sich Empfänger mit dem Ausfüllen und Faxen des Formulars zum Kauf eines »Basisdatenschutzbeitrags« von jährlich 592,62 Euro bereit, was nur aus dem Kleingedruckten des Schreibens hervorgeht.
Bei der Dienststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg sind dazu bereits mehr als 35 Beschwerden eingegangen, hieß es. Sprecher Barner zufolge haben nach ersten Erkenntnissen nur Gewerbebetriebe solche Faxe bekommen. Unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/online-beschwerde/ können Beschwerden eingereicht werden. Betroffene, die bereits ein Fax unterschrieben und zurückgeschickt haben, sollten ihre Erklärung demnach schnellstmöglich widerrufen.