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Datenschützer geht gegen Spähsoftware bei Uni-Examen vor

Datenschützer gegen Spähsoftware bei Uni-Examen
Zahlreiche Studentinnen und Studenten mussten bisher eine Software auf ihren Rechner spielen, um an Prüfungen von zuhause aus teilnehmen zu können. (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Zahlreiche Studentinnen und Studenten mussten bisher eine Software auf ihren Rechner spielen, um an Prüfungen von zuhause aus teilnehmen zu können. (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa

STUTTGART. Als erster Datenschützer bundesweit geht der baden-württembergische Landesbeauftragte gegen den Einsatz von Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen in Hochschulen vor. Bei einer Reihe von Examen mit Fernaufsicht über das Internet sei an Hochschulen im Südwesten in der Zeit des Corona-Lockdowns gegen Recht und Gesetz verstoßen worden, erklärte der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink am Samstag in Stuttgart. »Dauerhafte Kontrolle von Studierenden in Prüfungssituationen durch technische Tools, die zu stark ins Private gehen, ist nicht akzeptabel.« Bei dem Versuch, Betrugsversuche von Studierenden am heimischen Rechner zu verhindern, seien manche Lehrkräfte über das Ziel hinausgeschossen.

Brink hat einen ab sofort geltenden Vorgabenkatalog erarbeitet, um künftig Verstöße gegen den Datenschutz und die IT-Sicherheit zu verhindern. Zwar soll Videoaufsicht erlaubt sein, aber es soll ein Aufzeichnungsverbot gelten. Auch der Einsatz von Plattformen zur Fernaufsicht, die den Rechner des Prüflings scannen und damit auch Zugang zu persönlichen Daten erhalten, ist künftig nicht mehr erlaubt. Damit dürfen Unis und Fachhochschulen fortan praktisch keine Online-Tools des US-Anbieters Proctorio mehr anwenden. Mit der Software können Geräte »durchforstet« werden, ob sich Hilfsmittel darauf befinden.

Zahlreiche Studentinnen und Studenten mussten eine Software auf ihren Rechner spielen, um an einer Prüfung von zuhause teilnehmen zu können. Damit soll zum Beispiel verhindert werden, dass die Prüflinge Suchmaschinen benutzen oder etwas aus der Zwischenablage in die Klausur hineinkopieren. Während des Examens mussten sie dann Kamera und Mikrofon anlassen und durften ihren Platz vor dem Rechner nicht verlassen. »Man wollte an der Mimik erkennen, ob jemand betrügt«, sagte Brink. »Das halten wir für Hokuspokus. Das sind massive Eingriffe in die Freiheit der Studentinnen und Studenten.« (dpa)

Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Eckpunkte des Datenschutzbeauftragten

Video zur Veranschaulichung vom Datenschutzbeauftragten