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Datenschützer Brink kritisiert Adressweitergabe im Wahlkampf

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat die Weitergabe von Adressen für die Wahlwerbung von Parteien kritisiert.

Datenschutzbeauftragter Stefan Brink
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink. Foto: Franziska Kraufmann
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink. Foto: Franziska Kraufmann

STUTTGART. Es handle sich zwar um eine zulässige Ausnahmemöglichkeit der Datenschutzgrundverordnung der EU, sie halte aber die Standards der Verordnung nicht ein, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Montag. »Für den Datenschutz ist das keine optimale Lösung.« Brink plädierte für eine Weitergabe der Infos nur nach Einwilligung der Betroffenen. Im Moment gibt es eine Widerspruchslösung: Wer vor Wahlen keine persönlich adressierte Wahlwerbung von Parteien wünscht, kann dem Einwohnermeldeamt die Weitergabe seiner Daten an die beteiligten Parteien untersagen.

Parteien können kurz vor der Wahl zu Wahlkampfzwecken Auskünfte aus den kommunalen Melderegistern anfordern. Nach der Wahl müssen die Daten wieder gelöscht werden. Im Rahmen so genannter Gruppenauskünfte können Kommunen den Parteien zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von bestimmten Altersgruppen wahlberechtigter Personen erteilen. Die Herausgabe der Daten liegt im Ermessen der Kommunen, einen Rechtsanspruch darauf haben die Parteien nicht. Auf Basis der Daten können die Parteien zum Beispiel Wahlwerbung gezielt verschicken. (dpa)