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Corona-Zahlen steigen wieder: Minister ruft zum Impfen auf

Der Herbst ist da, das Coronavirus breitet sich in seinen verschiedenen Varianten auch in Baden-Württemberg wieder aus. Doch Maßnahmen wie in den vergangenen Jahren plant der Gesundheitsminister nicht. Er hat aber einen klaren Appell an die Menschen im Land.

Landespressekonferenz Baden-Württemberg
Manfred Lucha (l, Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Soziales und Integration. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Manfred Lucha (l, Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Soziales und Integration.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Angesichts steigender Corona-Zahlen und erster Grippefälle in Baden-Württemberg hat Gesundheitsminister Manne Lucha die Menschen zum Impfen aufgerufen. »Mein Hauptappell: Lassen Sie sich impfen, lassen Sie sich impfen, lassen Sie sich impfen«, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Seit dieser Woche seien neue, angepasste Impfstoffe gegen Corona und Influenza da.

Lucha verwies auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Der zufolge sollen sich etwa Risikogruppen nach wie vor mit einer Auffrischungsimpfung gegen Corona schützen. Dazu zählen Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten. Die Menschen könnten sich auch von ihren Ärztinnen und Ärzten beraten lassen, empfahl Lucha.

»Die Pandemie ist vorbei, Corona ist noch da«, sagte er. Die Erkältungssaison habe begonnen, Infektionszahlen stiegen wieder. Vergangene Woche habe es in Baden-Württemberg 628 Covid-19-Fälle gegeben, 17 Infizierte seien auf Intensivstationen versorgt worden. Da im Moment wenig getestet wird, dürfte die Dunkelziffer hoch sein, sagte Lucha. Zudem sprach er von 13 Influenza-Fällen und einem Fall des Atemwegserregers RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus), an dem vergangene Saison viele Babys und Kleinkinder erkrankt waren.

»Ich kann Sie beruhigen, es ist keine Pandemie«, sagte Lucha in Bezug auf Corona. Daher gebe es aktuell auch keinen Anlass für Maßnahmen wie die Isolierung Erkrankter oder Quarantäne von Kontaktpersonen, um die Virenausbreitung einzudämmen. Es werde keine Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz geben, stellte der Minister klar.

Wer krank ist und Symptome wie Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten habe, solle - unabhängig vom Erreger - ein paar Tage bis zu einer deutlichen Besserung eigenverantwortlich zu Hause bleiben und Kontakte meiden, sagte Lucha. Zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer Menschen könne man natürlich auch Maske tragen.

»Ich denke aber, dass wir alles in allem gut gerüstet sind«, sagte der Gesundheitsminister. Bei jeglichen im Südwesten nachgewiesenen Virusvarianten sei derzeit davon auszugehen, dass die Immunität in der Bevölkerung infolge von Impfungen und Infektionen ausreiche.

Auffrischungsimpfungen kommen laut der Stiko-Empfehlung dann infrage, wenn seit der letzten Impfung oder Infektion mit dem Corona-Virus zwölf Monate vergangen sind. Impfungen sind beispielsweise bei Hausärztinnen und -ärzten sowie mitunter auch in Apotheken möglich. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg weder staatliche Impfzentren noch spezielle Versorgungsstrukturen bei Kassenärztinnen und -ärzten.

Wichtig sei auch das Thema Long Covid, sagte Lucha - also gesundheitliche Beschwerden wie Müdigkeit, Konzentrationsprobleme und Kurzatmigkeit noch Monate nach einer Ansteckung. Der Landesminister begrüßte, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt hat, in den Haushaltsverhandlungen im Bundestag 100 Millionen Euro für die Long-Covid-Erforschung zu fordern. »Wir dürfen die Betroffenen nicht alleine lassen«, sagte Lucha. Baden-Württemberg sei Vorreiter mit einem Modellprojekt an vier Universitätskliniken.

Bisher wurden nach Angaben des Ministeriums rund um Corona etwa 28 Millionen Euro an Forschungsmitteln für die Erforschung der Ursachen, des Umgangs und der Folgen ausgegeben oder sind bis 2024 eingeplant. Bei mehr als zenh Millionen Euro davon sei es um Long Covid gegangen.

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© dpa-infocom, dpa:230919-99-250477/3