Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ab dem sechsten Tag nach dem positiven Virusnachweis keine typischen Symptome mehr aufweisen. Auch müssen sie eine Maske tragen und sich selbst auf mögliche Symptome überwachen. Nach Angaben eines Sprechers ist Freitesten nicht nötig.
Eine Einrichtung kann von der Regelung zudem nur dann Gebrauch machen, wenn sonst aufgrund eines Personalmangels die Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre. Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Die Kliniken im Land hätten sich ein solches Vorgehen ausdrücklich gewünscht, teilte das Ministerium mit.
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