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Corona-Krise: Weitere Steuererleichterungen für Unternehmen

Steuererklärung
Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck »Finanzamt«. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild
Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck »Finanzamt«. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild

STUTTGART. Für Unternehmen in der Corona-Krise gibt es neue Steuererleichterungen. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) teilte am Mittwoch in Stuttgart mit, neben zinslosen Stundungen von fälligen Steuerbeträgen und erlassenen Säumniszuschlägen sei es nun auch möglich, die Umsatzsteuervorauszahlung zu stunden. »Das hilft insbesondere dem umsatzstarken Handel, der derzeit teils gar keine Umsätze macht«, sagte Sitzmann.

Zudem gelte, dass bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine strengen Voraussetzungen für Nachweise mehr erfüllt werden müssen. Dies betrifft die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt den Angaben zufolge keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. (dpa)

Steuererleichterungen wegen des Coronavirus