»Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar«, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Das zeigten nicht zuletzt die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen seien. »Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen«, sagte der Minister weiter.
Die neue Regelung soll es Infizierten etwa erlauben, soweit es deren Gesundheitszustand zulässt, mit einer Maske einkaufen oder an der frischen Luft spazieren zu gehen. Bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern darf im Freien auf die Maske zudem verzichtet werden. Als weitere Einschränkung sieht eine neue Verordnung vor, dass Infizierte keine Kliniken und Pflegeheime betreten oder dort arbeiten dürfen. Das gleiche gilt für Flüchtlingsunterkünfte und Gefängnisse.
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