Das Bundespatentgericht hatte vergangene Woche das strittige Curevac-Patent für nichtig erklärt. Es hatte damit einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech stattgegeben. Curevac hatte daraufhin angekündigt, beim Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Curevac hatte das strittige Patent 2007 beantragt und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten erteilt bekommen. Dabei geht es um ein Verfahren, das die Nachteile von Impfstoffen mit dem Botenmolekül mRNA überwinden und die Wirksamkeit erhöhen soll.
Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung mehrerer seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Curevac fordert dort »eine faire Entschädigung« für die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte, die Biontech und Pfizer bei der erfolgreichen Herstellung ihres Corona-Impfstoffs verwendet haben sollen.
Biontech hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und im Gegenzug vor dem Bundespatentgericht in München geklagt. Das Unternehmen verlangte dort, das strittige Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Es beruhe nicht auf einer Erfindung.
Gegen vier weitere strittige Schutzrechte aus der Schadenersatz-Klage hatte Biontech bei Patentbehörden Einspruch eingelegt oder die Löschung beantragt. Diese Verfahren hatte das Landgericht bereits Ende September ausgesetzt, weil es zunächst die Entscheidungen der Patentbehörden abwarten will.
Bundespatentgericht zum Verfahren
Curavec zum Patentstreit mit Biontech
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