STUTTGART. In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch an einige neue Corona-Regeln gelten: Um sich für die Omikron-Variante des Coronavirus zu wappnen, will das Land an der Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen festhalten, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken zurzeit nicht überschritten werden. Dagegen hält die grün-schwarze Landesregierung an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler fest. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining. Für die Quarantäne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten.
Um die Impfquote zu erhöhen, hatte das Land schon im November mal erwogen, die Ausnahmeregeln für ältere Schüler auslaufen zu lassen. Nun will man den Jugendlichen und ihren Eltern doch mehr Zeit lassen - auch für eine Booster-Impfung. »Wir sind uns einig, dass wir die Schülerausnahmeregeln verlängern«, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz der dpa. Gleichwohl rate man dringend zum Impfen, das der einzige Ausweg aus der Pandemie sei. Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die bis Ende Januar geltenden Ausnahmen bis Ende Februar verlängert werden. »Auch nicht-geimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2GPlus gilt«, hieß es.
Für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen gibt es seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission. Für Kinder unter 12 Jahren gelten sowieso Ausnahmen, weil es für sie noch keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Auch aus Sorge vor Omikron werden alle Schülerinnen und Schüler ohne eine Auffrischungsimpfung (»Booster«) in dieser ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich getestet, sofern an ihren Einrichtungen Antigenschnelltests angeboten werden. Von der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien (ab 25. Februar) sind drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für ungeboosterte Kinder und Jugendliche verpflichtend.
Die Landesregierung will die Vereinbarung von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche zur Quarantäne nun umsetzen. Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen Infektionszahlen führt und viele auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne-Regeln zu ändern.
Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als »frisch« gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.
Obwohl die Zahl der Intensivbetten, die mit Covid-Patienten belegt sind, und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben, soll es zumindest im Januar keine Lockerung geben. Das heißt, die Alarmstufe II bleibt in Kraft, sagte eine Sprecherin. Bei einer Lockerung hätten Diskotheken und Clubs wieder öffnen können, in mehreren Einrichtungen würde die 2G-plus-Regel fallen.
Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden. Bei der Maskenpflicht gibt es allerdings eine Verschärfung: Bisher gab es nur eine Empfehlung, in geschlossenen Räumen FFP2-Masken zu tragen. In der neuen Corona-Verordnung sollen FFP2-Masken nun Pflicht sein, auch in Bussen und Bahnen.
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