Knackpunkt ist die Tatsache, dass das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Dort herrschen zwar weniger strenge Auflagen als etwa in Naturschutzgebieten. Aber Vorschriften gibt es dennoch. Das zuständige Liegenschaftsamt sieht in den etwa einen halben Meter hohen, idyllischen Steinmauern und Hügelbeeten unzulässige Veränderungen der Fläche. La Fontaine sieht darin Insekten- und Artenschutz in seiner optimalsten Form.
Umwelt- und Naturschutzverbände wie Nabu und BUND sind zwiegespalten und mahnen generell engmaschigere Kontrollen von Landschaftsschutzgebieten an. Pächter hielten sich nicht immer an die Vorgaben und geltenden Vorschriften. Im Falle des Imkers allerdings hoffen sie auf eine einvernehmliche Lösung. ""Aus Naturschutzsicht wäre es sehr schade, wenn zurückgebaut wird", sagt Artur Bossert, Vorsitzender der Nabu-Gruppe Karlsruhe.
Infos zu Landschaftsschutzgebieten
Infos zum Landschaftsschutzgebiet Oberwald-Rißnert, in dem das Pachtgrundstück des Imkers liegt
Verordnung zum Landschafsschutzgebiet Oberwald-Rißnert
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