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Clinch mit Behörden wegen insektenfreundlichen Grundstücks

Behördenposse oder nachvollziehbarer Interessenskonflikt - ein Karlsruher Imker hat wegen seines insektenfreundlich gestalteten Grundstückes Ärger mit der Stadt Karlsruhe. Die Behörden - involviert sind das Liegenschaftsamt und das Umweltamt - verlangen von dem Mann, dass er seine Hügelbeete und Trockenmauern zurückbaut. Damit ist Imker Marc La Fontaine, der das Grundstück 2019 von der Stadt gepachtet hatte, nicht einverstanden und will notfalls vor Gericht ziehen.

Knackpunkt ist die Tatsache, dass das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Dort herrschen zwar weniger strenge Auflagen als etwa in Naturschutzgebieten. Aber Vorschriften gibt es dennoch. Das zuständige Liegenschaftsamt sieht in den etwa einen halben Meter hohen, idyllischen Steinmauern und Hügelbeeten unzulässige Veränderungen der Fläche. La Fontaine sieht darin Insekten- und Artenschutz in seiner optimalsten Form.

Umwelt- und Naturschutzverbände wie Nabu und BUND sind zwiegespalten und mahnen generell engmaschigere Kontrollen von Landschaftsschutzgebieten an. Pächter hielten sich nicht immer an die Vorgaben und geltenden Vorschriften. Im Falle des Imkers allerdings hoffen sie auf eine einvernehmliche Lösung. ""Aus Naturschutzsicht wäre es sehr schade, wenn zurückgebaut wird", sagt Artur Bossert, Vorsitzender der Nabu-Gruppe Karlsruhe.

Infos zu Landschaftsschutzgebieten

Infos zum Landschaftsschutzgebiet Oberwald-Rißnert, in dem das Pachtgrundstück des Imkers liegt

Verordnung zum Landschafsschutzgebiet Oberwald-Rißnert

© dpa-infocom, dpa:220427-99-57865/2