Fünf Verfahren wurden der Staatsanwaltschaft zufolge mangels Nachweises eines strafbaren Verhaltens eingestellt. In einem Fall sei eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße über 2800 Euro erfolgt. In einem weiteren Fall erließ das Amtsgericht Ulm nach eigenen Angaben im August einen Strafbefehl. Der Staatsanwaltschaft zufolge zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in vier Fällen und Volksverhetzung in drei Fällen über Whatsapp-Gruppen.
Ursprünglich wurde laut Staatsanwaltschaft Ulm gegen 15 Polizeibeamte wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Besitz kinderpornografischer Inhalte ermittelt. In sieben Fällen wurde das Verfahren demnach an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.
Ausgelöst hatte die Ermittlungen ein Zufallsfund im Dezember 2022. Bei einem Beamten des Ulmer Polizeipräsidiums waren laut Staatsanwaltschaft verfassungsfeindliche Inhalte entdeckt worden. Rund 6000 Chatgruppen wurden danach untersucht.
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