STUTTGART. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) steht der CDU-Forderung nach einer Absenkung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg sehr skeptisch gegenüber. »Wer die Grunderwerbsteuer absenken will, muss auch sagen, woher das Geld für die Kleinkindbetreuung im Land kommen soll«, sagte ihr Sprecher am Dienstag in Stuttgart. Darüber berichteten auch »Stuttgarter Zeitung« und den »Stuttgarter Nachrichten« (Dienstag). Es könne nicht sein, dass die »Spitzenposition« von Baden-Württemberg bei der Kleinkindbetreuung für Wahlkampfversprechen geopfert werde.
Der CDU-Parteitag in Rust hatte sich am Wochenende dafür ausgesprochen, die Steuer von derzeit 5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken. Vizeregierungschef Thomas Strobl (CDU) will dazu Gespräche in der grün-schwarzen Landesregierung aufnehmen. Die grün-rote Vorgängerregierung hatte diese Steuer kurz nach ihrem Regierungsantritt 2011 angehoben. Die Steuer, die von den Ländern erhoben wird, wird beim Erwerb eines Grundstückes fällig. Im Jahr 2017 nahm Baden-Württemberg daraus rund 1,75 Milliarden Euro ein.
Der Steuerzahlerbund unterstützt die Forderung der CDU. "Eine Senkung der Grunderwerbsteuer wäre ein Beitrag für eine nachhaltige Steuerpolitik und zur Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds, teilte der Verband in Stuttgart mit. Damit könne das Land seiner eigenen Forderung nach bezahlbarem Wohnraum nachkommen. "Denn insbesondere hohe Anschaffungsnebenkosten sorgen dafür, dass der Traum von der eigenen Immobilie nicht verwirklicht werden kann." Von der Steuer seien auch Mieter betroffen, da hohe Anschaffungskosten über höhere Mieten umgelegt würden. Eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes könne den Mietwohnungsbau fördern.
Das Finanzministerium verweist hingegen darauf, dass die Grunderwerbsteuer im Jahr 2011 mit der festen Zusage der Landesregierung angehoben worden sei, dass die zusätzlichen Einnahmen in die Finanzierung des Pakts für Familien mit Kindern fließen. »Land und kommunale Landesverbände hatten sich damals darauf verständigt, dass das Land sich in deutlich größerem Umfang an den Betriebskosten der Kleinkindbetreuung beteiligt als zuvor«, erklärte ein Sprecher.
Die Steuer, die von den Ländern erhoben wird, wird beim Erwerb eines Grundstückes fällig. Die Spanne reicht von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland. (dpa)