Hekking wollte am Dienstag zudem eine Klage beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die Ablehnung des Antrags einreichen. Das Innenministerium hatte den Antrag aus formalen und inhaltlichen Gründen am vergangenen Dienstag für unzulässig erklärt. Hekking hatte 14.550 Formblätter eingereicht.
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten. Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde.
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