Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmen. Sie wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie auf landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben und über die Nebenkosten auch an Mieter weitergegeben. Wegen veralteter Bemessungsgrundlagen verlangt das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern will ein Flächenmodell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert - sowie eine Öffnungsklausel, mit der die Bundesländer abweichende Grundsteuerregeln einführen könnten.