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Cannabis kann nicht aus legalen Quellen stammen

Erwachsene dürfen inzwischen Joints in der Öffentlichkeit rauchen. Ein neues Gesetz nennt die Spielregeln. In Südbaden melden sich nun Polizei und Anklagebehörden gemeinsam zu Wort.

Cannabis-Legalisierung
Ein mit Cannabis gefüllter Joint wird von zwei Händen gehalten. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Ein mit Cannabis gefüllter Joint wird von zwei Händen gehalten.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Cannabis, das zurzeit im Umlauf ist, kann nach Auffassung von Polizei und Anklagebehörden in Südbaden nicht aus legalen Quellen stammen. Anbauvereinigungen für Cannabis, die einen legalen Erwerb ermöglichen sollen, könnten erst vom 1. Juli an starten. Das teilten die Staatsanwaltschaften Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie das Polizeipräsidium Freiburg am Mittwoch gemeinsam mit. Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal.   

Es sei zwar der private Eigenanbau von bis zur drei Cannabispflanzen bereits möglich. Da diese aber erst wachsen und dann getrocknet werden müssten, seien »konsumfähige Erzeugnisse zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen«, schrieben die regionalen Behörden. 

Der Verkauf von Cannabis bleibe weiter strafbar. Menschen, die zurzeit Cannabis besitzen und damit angetroffen werden, sind demnach Zeugen im Verfahren gegen unbekannte Verkäufer. »Diese Zeugen sind auch grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ihre Personalien sind daher für die Zeugeneigenschaft festzustellen.« Der Handel mit Cannabis werde weiter konsequent strafrechtlich verfolgt, hieß es in der Mitteilung.  

Wie die Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe auf dpa-Anfrage mitteilten, gelten für das künftige Verfolgen von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis die neuen Gesetzesregelungen. »Darüber hinaus existieren derzeit keine landesweiten Vorgaben.« Praktische Erfahrungen fehlten bisher, da das Gesetz erst seit Kurzem gelte. Zu problematischen Falllagen werde man sich aber landesweit eng zwischen den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften abstimmen. Dafür sei bald eine Tagung geplant - ein Termin dafür wurde nicht genannt. 

Wer 18 und älter ist, darf nach den neuen Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli erlaubt werden die sogenannten Anbauvereinigungen. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm.  

Bundesgesundheitsministerium Fragen & Antworten zu Cannabis

Die Abstandsregeln für die Cannabislegalisierung als Karte visualisiert.

Mitteilung Polizei und Anklagebehörden

© dpa-infocom, dpa:240410-99-627931/3