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Bundestag beschließt erleichterten Abschuss von Wölfen

Berlin (dpa/lsw) - Wölfe dürfen in Zukunft einfacher abgeschossen werden, um Schafe und andere Nutztiere vor dem Raubtier zu schützen. Gegen die Stimmen der gesamten Opposition verabschiedete der Bundestag am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, auf das sich die große Koalition nach monatelangem Ringen verständigt hatte. Durch 639 Wolfs-Übergriffe seien im vergangenen Jahr bundesweit 2067 Tiere gerissen worden, erklärte der CDU-Abgeordnete Hermann Färber. »Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir den Weidetierhaltern in Deutschland wieder eine Perspektive zum Schutze ihrer Tiere bieten.«

Ein Wolf schaut in Richtung der Kamera
Ein Wolf steht in einem Gehege im Wildpark Neuhaus. Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild
Ein Wolf steht in einem Gehege im Wildpark Neuhaus. Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild

Im Südwesten ist bislang ein sesshafter Wolf im Nordschwarzwald nachgewiesen. 2018 machte der Rüde mit dem Kürzel »GW 852m« Schlagzeilen, weil er für den Tod von mehr als 40 Schafen im Kreis Calw verantwortlich war.

In Zukunft ist ein Abschuss auch dann möglich, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat. Es dürfen so lange Wölfe in der Gegend geschossen werden, bis es keine Attacken mehr gibt - auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird. Trotzdem versicherte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Träger: »Es wird kein unkontrolliertes Rudelschießen geben.« Tatsächlich ist vorgesehen, dass jeder weitere Abschuss von den Behörden der Länder einzeln genehmigt werden muss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlussempfehlung mit Änderungen

abgelehnter Gesetzentwurf der FDP-Fraktion