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BUND sieht Urteil zur Kesslergrube als Erfolg

Um die Sanierung der Ex-Deponie Kesslergrube im äußerten Südwesten Deutschlands läuft seit Jahren ein Rechtsstreit. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschied nun, dass der Fall erneut verhandelt werden muss.

Umweltorganisation BUND begrüßt Urteil zur Kesslergrube
Bauarbeiten finden neben der Kesslergrube, einer ehemaligen Mülldeponie, statt. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Bauarbeiten finden neben der Kesslergrube, einer ehemaligen Mülldeponie, statt.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Der Umweltverband BUND hat das Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts begrüßt, wonach über die Sanierung der früheren Mülldeponie Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen neu vor Gericht verhandelt werden muss. »Höchstrichterlich ist nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht bei der Sanierung von Altlasten haben«, erklärte die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch in Stuttgart.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstagabend den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verwiesen. Der VGH soll prüfen, ob die Sanierungspläne gewährleisten, dass von dem Gelände dauerhaft keine Gefahr mehr ausgeht. »Die Revision des Klägers hatte überwiegend Erfolg«, resümierte das Gericht laut einer Mitteilung. (Az.: BVerwG 10 C 4.23)

Die Ex-Deponie im Kreis Lörrach gilt als ein bundesweit besonders großes und schwieriges Altlastenprojekt. Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der früheren Müllkippe in der Nähe des Rheins zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden.

BASF ist für einen relativ großen Teil der 52.000 Quadratmeter großen Fläche verantwortlich und setzt auf das Verfahren der sogenannten Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen. Es wird mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren und Kosten von rund 70 Millionen Euro gerechnet, hatte es geheißen.

Zum Sanierungsplan von BASF habe das Leipziger Gericht nicht entschieden, teilte das Unternehmen nun mit. »BASF wird nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten und mögliche Auswirkungen auf das weitere Vorgehen prüfen«, hieß es in einer Mitteilung. Beklagt ist demnach nicht das Unternehmen, sondern das Land Baden-Württemberg. BASF bezeichnet sich selbst als »Beigeladene« in dem Verfahren.

Wie das Stuttgarter Umweltministerium mitteilte, gelte es zunächst, die Entscheidungsgründe des Gerichts für eine Einschätzung abzuwarten. »Sobald diese vorliegen, wird geprüft, welche Maßnahmen sich daraus ableiten«, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.

Weil die geplante Sanierungstechnik umstritten ist, hatte der Umweltverband BUND schon vor längerer Zeit einen Rechtsstreit begonnen. Er will erreichen, dass die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe entfernt werden. Das Landratsamt Lörrach hatte die BASF-Pläne für verbindlich erklärt und damit bestätigt.

Auf dem Nachbargrundstück hatte der Schweizer Pharmariese Roche seinen Teil der Kesslergrube aufwendig saniert. Der Konzern investierte knapp 240 Millionen Euro und erklärte die Fläche im Oktober für »chemiefrei«. 360.000 Tonnen belastetes Erdreich wurden abtransportiert und später verbrannt - größtenteils in den Niederlanden, aber auch in Deutschland und Belgien.

Mitteilung Bundesverwaltungsgericht, 23.6.

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