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Brink fordert von Verwaltung maximale Transparenz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink, hat bei der grün-schwarzen Landesregierung ein Transparenzgesetz angemahnt. Baden-Württemberg sei ein starkes und bürgerfreundliches Land und es gebe keine Zweifel daran, dass es auch Transparenz leisten könne, sagte Brink am Freitag in Freiburg. Er stellte seinen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Es solle Landes- und Kommunalbehörden zu maximaler Transparenz zwingen.

Datenschützer Stefan Brink
Datenschützer Stefan Brink spricht in Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow
Datenschützer Stefan Brink spricht in Stuttgart.
Foto: Sebastian Gollnow

So fordert er unter anderem, dass die Behörden künftig über 30 Dokumententypen von sich aus veröffentlichen müssen - so Gutachten, Empfänger von Subventionen, Verträge mit einem Gegenstandswert von über 100 000 Euro oder den Quellcode von Software, wenn diese von der Verwaltung angeschafft wurde. Diese und andere Informationen sollen dem Vorschlag zufolge auf einem eigens eingerichteten Internetportal kostenlos bereitgestellt werden. Bislang muss jeder Bürger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetze die Anfragen einzeln stellen und teilweise dafür auch noch eine Gebühr zahlen.

Brink sagte, dass bisherige Informationsfreiheitsgesetz habe zu viele Ausnahmen. So müssten künftig auch Schulen, der Verfassungsschutz, der Rechnungshof oder der Südwestrundfunk mit in die Auskunftspflicht mit einbezogen werden. Das aktuelle Informationsfreiheitsgesetz müsse zügig zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Entsprechendes sieht auch der Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz vor.

Ein Sprecher des Innenministeriums verwies auf die Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes. Wann ein Ergebnis vorliegen soll, war zunächst unklar. »Optimal wäre es, wenn die Ergebnisse der Evaluation rechtzeitig vorliegen«, sagte der justizpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Thomas Hentschel. »Wir gehen davon aus, dass wir dann nächstes Jahr loslegen können.« Vorschläge wie von Brink seien dafür »wertvolle Diskussionsbeiträge«.

Brink geht die Auswertung zu langsam. »Wir müssen nun voran kommen«, sagte er und betonte, dass das Auskunftsrecht natürlich auch gesetzliche Grenzen kenne. Als Beispiele nannte er die Belange öffentlicher Sicherheit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder den Schutz geistigen Eigentums. Brink hört Ende des Jahres als oberster Datenschützer im Südwesten auf.

Die Kommunen lehnen ein Transparenzgesetz kategorisch ab. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger sagte, in diesem Staat stehe man aktuell vor der größten Krisensituation seit seinem Bestehen. »Deshalb muss es jetzt darum gehen, sich auf das Wesentliche zu fokussieren.« Die Umsetzung eines solch weitreichenden Transparenzgesetzes sei mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, was in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels ein völlig falsches Signal setzen würde.

Ähnlich argumentierte der Landkreistag. Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski sagte, es sei wichtig, dass sich die Landratsämter auf das konzentrierten, was wichtig sei. Als Beispiele nannte er Flüchtlinge und die Klimawende.

Der SPD-Politiker Boris Weirauch sagte zu Brinks Vorgehen: »Das ist ein einzigartiger Vorgang und spricht Bände über die Arbeit der grün-geführten Landesregierung, die Transparenz bisher nur in Sonntagsreden hochhält.« Der FDP-Abgeordnete Daniel Karrais sagte, ein solches Gesetz wäre ein wichtiger Treiber für die Digitalisierung, da die Veröffentlichung von Dokumenten durch Behörden nur dann funktioniere, wenn dort konsequent elektronisch gearbeitet werde.

Gesetzentwurf

© dpa-infocom, dpa:221007-99-41745/5