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Brandanschlag auf Ulmer Synagoge: Urteil erwartet

Ein Mann schüttet Benzin an die Wand der Ulmer Synagoge, entzündet es und flieht. Mehr als zwei Jahre später soll nun das Urteil über die mutmaßlich antisemitisch motivierte Tat ergehen.

Brandanschlag auf Ulmer Synagoge
Ermittler der Polizei sammeln Beweise an der Synagoge in Ulm. Foto: Ralf Zwiebler/DPA
Ermittler der Polizei sammeln Beweise an der Synagoge in Ulm.
Foto: Ralf Zwiebler/DPA

Mehr als zwei Jahre liegt der Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge zurück, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hat: Vor dem Landgericht Ulm soll am Dienstag (11.00 Uhr) das Urteil in dem Fall ergehen. Dem Angeklagten wird unter anderem versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Aus mutmaßlich antisemitischen Motiven soll der Türke im Juni 2021 laut Staatsanwaltschaft Benzin entlang einer Wand der Synagoge verteilt und entzündet haben. An der Fassade entstanden durch die Tat Brandflecken, Ruß verunreinigte ein Fenster.

Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gerichtssprecherin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung gefordert. Die Verteidigung hatte demnach eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung beantragt.

Zur Tat hatte der Angeklagte keine Angaben gemacht. Ausführlich hatte er sich aber im Vorfeld bei dem psychiatrischen Sachverständigen zu den Vorwürfen geäußert. Der Sachverständige berichtete beim Prozessauftakt im Dezember, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er auf das Leid der Palästinenser in der Auseinandersetzung mit Israel habe aufmerksam machen wollen.

Nach der Tat flüchtete der Mann in die Türkei, laut Staatsanwaltschaft wurde er Anfang Juli festgenommen, als er wieder nach Deutschland einreiste. Politiker hatten den Anschlag verurteilt und einen besseren Schutz jüdischer Einrichtungen angekündigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte die Attacke als »niederträchtig« verurteilt.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft

© dpa-infocom, dpa:240115-99-621362/2