Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit der Beschuldigten aus. Sie leide seit Jahrzehnten an einer schizophrenen Psychose. Deswegen soll die 58 Jahre alte Frau dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Behörde stellte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren. Der Antrag trat an die Stelle einer Anklageschrift.
Die heute 58-Jährige soll laut Anklage, am Abend des 17. Januars ihr Bett angezündet haben. Demnach soll sie mutmaßlich versucht haben, sich mit dem Feuer das Leben zu nehmen. Bei dem Brand in dem Reutlinger Fachpflegeheim waren eine 53 Jahre alte Mitbewohnerin und zwei Mitbewohner im Alter von 73 und 88 Jahren getötet worden. Sie starben an einer Rauchvergiftung.
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