Bereits nach der Erstalarmierung und später hinzugezogene Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr waren jedoch schlussendlich nicht zu einem Löscheinsatz gezwungen: »Glücklicherweise gab es in beiden Fällen keine größere Brandausbreitung und das Feuer in den Hafträumen war bereits selbstständig erloschen«, hieß es.
Zwei Inhaftierte seien vom Rettungsdienst untersucht worden, es sei jedoch keine weitere Behandlung notwendig gewesen. Die Gebäude seien im Anschluss an den Einsatz mithilfe eines Hochleistungslüfters belüftet worden.
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