STUTTGART. Man habe Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart von Mitte Juli eingelegt, teilte ein Sprecher am Montag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte entschieden, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, herausgeben muss (Az. 22 O 205/16, 22 O 348/16).
Dagegen geht Bosch nun vor. »Das Unternehmen sieht unverändert sachliche Gründe für eine Zeugnisverweigerung und wird daher seine Interessen vor dem Oberlandesgericht als nächsthöherer Instanz vertreten«, erläuterte der Sprecher. Das Gericht selbst konnte den Eingang der Beschwerde am Montagmorgen noch nicht bestätigen.
In dem Verfahren, um das es geht, war der Zulieferer eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrundeliegenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE). Sie werfen der Holding - und auch VW selbst - vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben. Mit den Bosch-Unterlagen wollen sie ihre Darstellung untermauern. Das Gericht hatte deshalb einen sogenannten Zwischenstreit eröffnet. VW und die PSE weisen den Vorwurf zurück. (dpa)