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Boris Becker gegen Oliver Pocher: Prozess beginnt

Wurde Ex-Tennisstar Boris Becker in einem Beitrag der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich« beleidigt und herabgewürdigt? Vor Gericht dürfte es dazu einen Schlagabtausch von Anwälten geben.

Boris Becker
Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland. Foto: Kirsty O'connor
Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland.
Foto: Kirsty O'connor

Zwei Termine sind bereits geplatzt, nun soll es klappen: Vor dem Offenburger Landgericht wird von Dienstag (12.00 Uhr) an die Zivilklage des früheren Tennisstars Boris Becker gegen den TV-Komiker Oliver Pocher verhandelt. Becker will erreichen, dass Pocher einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich« nicht mehr zeigen darf. (Az: 2 O 20/21)

Weder Pocher (44) noch Becker (54), der wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis einsitzt, müssen vor Gericht im badischen Offenburg (Ortenaukreis) erscheinen. Offen ist bisher, wann ein Urteil fallen wird, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

In dem umstrittenen Beitrag wurde unter dem Slogan »Make Boris rich again« ein Spendenaufruf gestartet. Nach Gerichtsangaben ist zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

»Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an den Kläger verliehen wurde, um ihm - versteckt in der Preistrophäe - den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste der Kläger nicht«, hatte eine Gerichtssprecherin im Sommer erläutert. Verhandlungstermine im Mai und Juli waren geplatzt, weil Verfahrensbeteiligte erkrankt waren.

Beckers Anwalt Samy Hammad sagte, der einstige Wimbledon-Sieger sei in dem Beitrag »herabgewürdigt und beleidigt« worden. Becker wurde zudem nicht vor der Ausstrahlung gefragt, wie Hammad der Deutschen Presse-Agentur berichtete. Becker und Hammad verlangen demnach, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. »Es geht um eine Unterlassung«, sagte Hammad.

Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, Pocher habe Becker in dem Beitrag nicht ein einziges Mal beleidigt. Auch sei der Ex-Tennisstar nicht herabgewürdigt worden. Für eine Unterlassung gebe es keine Grundlage. Die TV-Sendung sei ihrer Kenntnis nach auch nicht mehr online abrufbar, erklärte Cronemeyer.

© dpa-infocom, dpa:221115-99-522847/2