Heidelberg/Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit wegen der Bluttestaffäre an der Universitätsklinik Heidelberg hat der umstrittene Leiter der Frauenklinik, Christof Sohn, einen Sieg errungen. Das von ihm per Eilantrag erwirkte Aussetzen einer Pressekonferenz der Uni-Klinik im Oktober 2019, bei der viel Kritik an ihm zu erwarten gewesen wäre, befand der Verwaltungsgerichtshof (VGH) für rechtens. Der Mediziner habe sich gegen einen drohenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewandt und seinen Unterlassungsanspruch glaubhaft gemacht. Dieser Ansicht war auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe gewesen. Die Beschwerde der Uni-Klinik dagegen wies der VGH damit ab, wie am Mittwoch in Mannheim weiter mitgeteilt wurde. Die Uni-Klinik bezog keine Stellung zu dem Beschluss.
Bei der Affäre geht es um einen Bluttest zur Erkennung von Brustkrebs. Sohn hatte den Test am 21. Februar Fachwelt und Öffentlichkeit als bald marktreifen Meilenstein bei der Brustkrebserkennung vorgestellt. Kritiker warfen ihm vor, angesichts fehlender Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift und hoher Fehlerquoten unbegründete Erwartungen zu schüren.
Im Herbst vergangenen Jahres wollte eine vom Klinik-Aufsichtsrat eingesetzte externe Kommission zur Aufklärung der Affäre ihre endgültigen Ergebnisse vortragen. Das Gremium hatte bereits im Juli 2019 ein für Sohn verheerend ausgefallenes Zwischenergebnis veröffentlicht. Sohn wollte sich insbesondere gegen Äußerungen wehren, wie sie damals gefallen waren.
Das Gericht folgte der Argumentation des Mediziners, dass keine Stellungnahmen und Bewertungen abzugeben seien, die zugleich Gegenstand des gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahrens seien. Das müsse bis zum Abschluss dieses Verfahrens gelten, fordert Sohn. Er darf sich als Beamter nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Universität hatte das Verfahren angestrengt, gibt aber nicht bekannt, wann es abgeschlossen ist.
Der 9. Senat des VGH sieht die Vorwürfe gegen Sohn, als Leitungs- und Budgetverantwortlicher für das Forschungsprojekt »Bluttest HeiScreen« gegen Vorschriften verstoßen zu haben, als noch nicht bewiesen an. In der Abwägung des erheblichen öffentlichen Informationsinteresses und dem Willen der Uni-Klinik, durch geeignete Aufklärung den Imageschaden zu reduzieren, sowie dem Anspruch Sohns auf die Unschuldsvermutung sei letzteres höher zu bewerten.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt in der Affäre, ohne bislang mitgeteilt zu haben, wie viele Menschen von welchen Vorwürfen betroffen sind.
Der bereits am 22. Januar gefasste Beschluss (Az.: 9S 2797/19) ist rechtskräftig.